Führungsseminare
Programm der Jahresarbeitstagung der
Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat
am 08.06. und 09.06.2021 in Münster
I. Aktuelle Tendenzen in Rechtsprechung und Literatur
1. Aufsätze (insbesondere zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie)
2. Übersicht über die Rechtsprechung zu Aufsichtsratsthemen
II. Brennpunkte
1. Aufgaben des Aufsichtsrats in der Krise des Unternehmens
2. Neuerungen durch ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie)
3. Europäische Regelungen und die Auswirkungen auf deutsche
Kapitalgesellschaften
(company law package!)
III. Ausgewählte aktuelle Probleme des Aufsichtsrats
1. Besondere Kontroll- und Beratungspflichten des Aufsichtsrats
in Krisensituationen
2. Konkrete Maßnahmen des Aufsichtsrats
3. Besonderer Pflichtenkreis des Aufsichtsrats in Krisensituationen
4. Insolvenz als Chance (evtl. mit Co.-Referent)
IV. Ausblick
1. Mögliche Folgen der Corona-Krise nach deren Überwindung
2. Lehren aus der Krise für die künftige Tätigkeit des Aufsichtsrats
- Verschärfte Strategie und Risikomanagement als Kernaufgabe
- Effizienzprüfung des Aufsichtsrats
- Die Rolle des Aufsichtsrats bei der Gestaltung der Unternehmenskultur
Hinweis: Bringen Sie bitte die Satzung und, soweit vorhanden, die Geschäftsordnungen
des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung / des Verstands mit. Diese Unterlagen
sind unerlässlich für diese Veranstaltung und vom Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an uns. Im übrigen erhalten
Sie vom Amtsgericht des Sitzes Ihrer Gesellschaft gegen Erstattung der Kopierkosten
diese Unterlagen jederzeit aus dem Handelsregister.
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung treffen Sie als Aufsichtsratsmitglied.
Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte
vorab eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen.
Soweit Sie auch Mitglied des Betriebsrats sind, kann auch eine Teilnahme an diesen Schulungen nach § 37 Abs. 7 BetrVG in Betracht kommen.
In diesem Fall besteht Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung.
Die Kostenerstattung sollte allerdings mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.
Dauer: 2 Tage
Teilnehmer: maximal 20
Beginn und Ende:
Termin: 07.06. - 09.06.2021, Beginn: 07.06.2021, 19:00 Uhr
Seminargebühren:
1.200,00 € zzgl. Mehrwertsteuer (einschließlich ausführlicher Seminarunterlagen, Verpflegung und Getränke, nicht eingeschlossen Kosten für Übernachtung und Frühstück)
Referent:
Dr. jur. Wienhold Schulte, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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